Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule 2007 haben die Schulen erweiterte Freiräume und Verantwortungen in pädagogischen, organisatorischen, personellen und fiskalischen Bereichen erhalten.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
- Internetseite des Kultusministeriums zur Eigenverantwortlichen Schule
- Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands (PDF)
- Fragen und Antworten zum Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule (PDF)
- Broschüre Qualitätsentwicklung (PDF)
- Internetseite des Kultusministeriums zur Schulqualität
- Internetseite des Kultusministeriums zur internen Evaluation
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta (SPD) an den niedersächsischen Landtag:
Im Kultusministerium wird die Auffassung vertreten, dass Beschlüsse des Schulvorstandes, seine Sitzungen schulöffentlich durchzuführen, unzulässig seien. Das gelte auch dann, wenn nur Teile der Schulöffentlichkeit, etwa die Mitglieder der Gesamtkonferenz (Lehrkräfte, Vertreterinnen und Vertreter der Eltern- und Schülerschaft), zugelassen werden. Begründet wird der ministerielle Ein-griff in das Recht des Schulvorstandes, im Rahmen einer Geschäftsordnung nähere Bestimmungen zum Ablauf seiner Sitzungen zu beschließen, mit dem Fehlen einer entsprechenden Rechtsgrund-lage im Niedersächsischen Schulgesetz. Das Fehlen einer Rechtsgrundlage hat aber das Kultus-ministerium nicht daran gehindert, im Erlass „Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schu-len“ für den Eltern-Schüler-Lehrer-Ausschuss der Gesamtkonferenz, eine Art Vorläufer des Schul-vorstandes, eine begrenzte Schulöffentlichkeit zuzulassen. An dessen Sitzungen können nämlich ohne Rederecht die Mitglieder der den Ausschuss einrichtenden Gesamtkonferenz teilnehmen.
In jüngster Zeit ist die laut geworden, ob und welchen denkbaren Haftungsrisiken die Eltern-, aber auch die Schülervertreter/innen in den Schulvorständen ausgesetzt sein werden. Der Landeselternrat hat hierzu eine Anfrage an das Kultusministerium gerichtet.
Die vollständige Anfrage und die Antwort des Kultusministeriums hier zum Download:
Haftungsfragen-Schulvorstand (PDF)
Mit Beginn des Schuljahres 2007 / 2008 werden an den niedersächsischen Schulen die neuen Schulvorstände gebildet.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Eltern in diesem neuen Gremium.
Musterschreiben
Dokumente
RdErl. d. MK v. 9.6.2007 - 25-80 009 (SVBl 7/2007 S. 241) - VORIS 22410 -
Nach § 32 Abs. 1 NSchG sind die Schulen im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung.
Die Entscheidungsbefugnisse der Schulen werden nachfolgend erweitert. Dabei entscheidet die Schule, ob und in welchem Umfang sie die Entscheidungsspielräume nutzt oder die Bezugserlasse weiterhin vollständig anwendet. Will sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die ihr eingeräumten Entscheidungsspielräume ganz oder teilweise zu nutzen, dann treten schuleigene Regelungen an die Stelle bisheriger Erlassregelungen.
Der Landeselternrat hat einen Leitfaden zusammengestellt, um dem besonderen Informationsbedarf der Eltern und auch der Schülerschaft nachzukommen. Er soll allen Interessierten, vor allem aber den Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorstandsarbeit sowie den gewählten Schulvorständen eine Hilfe dafür sein, die an sie gestellten Anforderungen gut und sicher zu erfüllen.
Im Schulverwaltungsblatt Juni 2007 ist ein Aufsatz zum neuen Schulvorstand erschienen. Die Autoren Rolf Bade und Peter Bräth haben als Mitarbeiter des Kultusministeriums entscheidend an den vorliegenden gesetzlichen Regelungen zum Schulvorstand mitgewirkt. Durch diesen Aufsatz gelingt es leichter, die abstrakten Regelungen des Schulgesetzes zum Schulvorstand in den Schulalltag zu übertragen.
Ein neues Faltblatt zum Thema "Schulvorstand" hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann am 23.04.2007 in Hannover vorgestellt.
Die Einführung des Schulvorstands als zentrales Entscheidungsgremium der Schule sei im kommenden Schuljahr die erste unmittelbar sichtbare und große Veränderung, welche die gesetzlichen Regelungen zur Einführung der Eigenverantwortung in den niedersächsischen Schulen erforderlich machen. "Eine solche Innovation ist naturgemäß immer mit einem hohen Informationsbedarf verbunden", sagte Busemann.