Schülerzahlen steigen: Weitere weiterführende Schule wird benötigt
In Braunschweig soll eine zusätzliche Schule gebaut werden. Zum Schulausschuss am 7. Dezember 2018 bittet die Verwaltung die Ratsgremien, sie mit der Suche nach einem Standort für diese Schule zu beauftragen und mit den Planungen zu beginnen. Standortvorschlag und Raumprogramm für eine im Primarbereich zwei- und im Sekundarbereich I fünfzügige Schule mit gymnasialer Oberstufe könnten dem Rat im Laufe des Jahres 2019 vorgelegt werden, schlägt die Verwaltung vor.
Nötig wird eine weitere Schule für den Sekundarbereich aufgrund der insgesamt steigenden Schülerzahlen und der bereits heute bestehenden hohen Auslastung aller Schulformen und insbesondere der Gymnasien. Bis zum Jahr 2030 wird eine Steigerung der Schülerzahlen von mindestens 10 Prozent erwartet, dies entspricht etwa neun Zügen. Etwa vier davon sollen durch den Ausbau der Gymnasien in den kommenden Jahren geschaffen werden. Die weiteren fehlenden fünf Züge könnten durch die jetzt vorgeschlagene weiterführende Schule abgedeckt werden. "Wir brauchen mehr Schulraum, um unser Bildungsangebot für eine weiter steigende Zahl Braunschweiger Schülerinnen und Schüler auszubauen und zu sichern", sagte Oberbürgermeister Ulrich Markurth.
Schulbroschüre erschienen
Druckfrisch liegt ab sofort die neue Schulbroschüre der Stadt Braunschweig vor. Das Bildungsbüro der Stadt Braunschweig hat sie mit engagierter Unterstützung der weiterführenden Schulen entwickelt.
Auf knapp 90 Seiten gibt die Broschüre einen Überblick über die unterschiedlichen Schulformen und einzelne Schulprofile und hält weitere Informationen zu schulischen Themen bereit. Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Beratungsstellen und andere Interessierte erhalten eine transparente Zusammenschau über die Braunschweiger Schullandschaft.
Die Erstauflage beträgt 500 Stück und wird Schulen sowie entsprechenden Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Eine digitale Version kann unter www.braunschweig.de/schulbrosc
Ausscheiden von Elternvertreterinnen und -vertreter aus ihrem Amt
Nach § 91 Abs.3 Ziff. 6 NSchG scheiden Elternvertreterinnen und- vertreter aus ihrem Amt aus, wenn ihre Kinder dem organisatorischen Bereich, für den sie als Elternvertreter gewählt worden sind, nicht mehr angehören.
Nach Auskunft der Landesschulbehörde führt die Freistellung oder Beurlaubung eines Schülers in seiner Schule aufgrund eines einjährigen Auslandsaufenthaltes dazu, dass er nach seiner Rückkehr nicht mehr in seinen Klassenverband zurückkehrt.
Damit gehört der Schüler dem organisatorischen Bereich, für den die Mutter/der Vater gewählt worden ist, nicht mehr an und sie/er scheidet aus ihrem Amt aus.
Dies betrifft auch die Mitgliedschaft im Stadtelternrat.
Regelungen zur Videoüberwachung an Schulen
Der niedersächsische Landesdatenschützer Joachim Wahlbrink moniert die Videoüberwachung an Schulen des Landes. Bei Kontrollen im vergangenen Jahr an 30 Schulen mit 100 Kameras seien diverse Datenschutzmängel festgestellt worden.
Damit sich die Situation an den niedersächsischen Schulen bessert, hat Wahlbrink eine Orientierungshilfe zum Download bereit gestellt. Sie soll Kommunalverwaltungen und Schulen über die grundsätzlichen Anwendungsfälle, die Rechte und Pflichten der beteiligten Organisationen und die wesentlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen informieren.
Ausführliche Informationen zum Thema Viedeoüberwachung bietet der Landesdatenschutz auf seiner Internetseite.
Luft, Lüften und Sprachverständlichkeit in Klassenräumen
Auf der Stadtelternratssitzung am 9. Juli 2007 hielt Herr Hans-Ulrich Reinke einen Vortrag zu Luft- und Schalltechnischen Problemen an Schulen. Er ist Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Bereich öffentlicher Schulen bei Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig zuständig.
Er stellte folgende Thesen auf und und untermauerte sie nach Kräften:
In Braunschweigs Schulen lernen viele unserer Kinder schlechter als sie könnten, weil sie
- die Lehrkräfte und ihre Mitschüler/innen nicht richtig verstehen können (Lärm + Akustik)
- häufig nicht gut zur Tafel sehen können oder sie geblendet werden (Tafel-Beleuchtung und Blendschutz)
- die Raumluft so schlecht ist, dass sie sich nicht mehr konzentrieren können (Lüftung und sommerlicher Wärmeschutz).
"Nummer gegen Kummer" hilft Eltern, Kindern und Jugendlichen
Die „Nummer gegen Kummer“ bietet mit dem Kinder- und Jugendtelefon (0800-111 0 333) sowie mit dem Elterntelefon (0800-111 0 550) ein leicht zugängliches, anonymes und kostenfreies Beratungsangebot.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Deutsche Kinderschutzbund setzen sich gemeinsam für die weitere Bekanntmachung dieses Hilfsangebotes ein.
Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/ und http://www.kinderschutzbund-niedersachsen.de/ nachzulesen.
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