Mittagessenkonzeption, Sachstand und weiteres Vorgehen

Herr Ahlrichs von der Firma Consens Consulting stellt die Ergebnisse ein Online-Befragung vor, die an allen 70 Braunschweiger Schulen gelaufen ist. Im Bereich der Grundschulen gab es einen Rücklauf von 85 Prozent und bei den weiterführenden Schulen von 75 Prozent. 

Herr Ahlrich stellte in seinem Vortrag die Schlussfolgerungen aus den Befragungen vor, detaillierte Infos sollen mit dem Protokoll der Sitzung veröffentlicht werden

Stichwortartige Aufzählung der Schlussfolgerungen

  • Mitbestimmung beim Speiseplan zum Beispiel durch den Mensaausschuss
  • Verlässlichkeit im Personal der Essensausgabe
  • Vorteile bei geringem Verwaltungsaufwand beim Bezahlen
  • Gute Qualität muss nicht zu hohen Preisen angeboten werden

In der Bewertung des Verpflegungsangebotes waren schmackhaft, abwechslungsreich und kindgerecht die im Ranking führenden Kriterien.

Zum Abschluss wurde der derzeitige Zeitplan vorgestellt, der ein abgestimmtes Konzept bis zum Ende des Schuljahres vorsieht.  

Mitteilungen der Verwaltung

  • Maßnahmen im Amokfall und Verschluss der Brandschutztüren in der Realschule Sidonienstraße:  die mündliche Anfrage im letzten Schulausschuss führte zu einem Ortstermin, wo die Schwierigkeiten wahrgenommen und abgestellt wurden bzw. wurden Gespräche geführt, wodurch nunmehr eine entsprechende Sicherheit vorherrschen sollte.
  • Pilotprojekt Schulstraßen: die Bewerbungsunterlagen wurden an die Schulen versandt, worin die Möglichkeiten und Bedarfe übermittelt wurden. Bewerbungsfrist geht bis zum 08.03.2024
  • Eine ausstehende Antwort zum Thema Notebook und IPad Klassen wird in der nächsten Sitzung nachgereicht. 
  • Die Stelle im Förderprojekt zur vielfältigen demokratischen politischen Bildung der Braunschweiger Schülerinnen und Schüler konnte zum Januar 2024 besetzt werden. Die Stellinhaberin stellt in einem der nächsten Ausschüsse sich und das Projekt vor. 
Anträge 
Keine erneute Aussetzung des Stufenplans "Kommunale Schulsozialarbeit" 

Antragstext: 

Der vom Rat beschlossene stufenweise Ausbau der Kommunalen Schulsozialarbeit wird nicht erneut ausgesetzt. Es erfolgt keine weitere Minderausgabe für den Ausbau.

Die Umsetzung der geplanten vier Vollzeitstellen im Jahr 2023 wird zeitgleich mit der beschlossenen Erweiterung um weitere vier Vollzeitstellen im Jahr 2024 nachgeholt. Die nicht bereitgestellten Mittel von 53.500 Euro für den Bereich Personal für die Schulsozialarbeit sollen nicht eingespart, sondern auf die geplanten Finanzmittel für das Jahr 2024 aufgerechnet werden, sodass es zu keiner Kürzung der vorgesehenen Leistungen kommt.

Außerdem soll die Summe für die Ausstattung mit Sachmitteln für die Neueinstellungen im Bereich Veranstaltungen für berufsbegleitende Hilfen und Schulsozialarbeit im Jahr 2024 um die nicht gezahlten 20.000 Euro erhöht werden. 

Sitzungverlauf:

Durch die Antragstellerin wurde aufgrund der Informationen der Verwaltung aus dem Jugendhilfeausschuss, der am Vortag stattgefunden hat, ein Antrag auf „passieren lassen“ gestellt. 

Hauptgrund für diese Entscheidung war die Aussage der Verwaltung im Jugendhilfeausschuss, dass die vier im Jahr 2023 zurückgestellten Stellen der Schulsozialarbeit im Jahr 2024, mit den vier Stellen aus 2024, eingerichtet werden und somit der Antrag entbehrlich wäre. 

Der Antrag wurde wunschgemäß passieren lassen. 

Anmerkung:

Dass die Stellenbesetzungen zeitgleich mit dem für 2024 beschlossenen Ausbau erfolgen sollen, wurde bereits durch Stellungnahme der Verwaltung vom 22.11.23 bekannt gemacht.. 

 

Anfragen 
Sachstandsabfrage Schuleingangsuntersuchungen 

Auf der Website des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes heißt es über die Schuleingangsuntersuchungen: „alle Kinder in Niedersachsen [werden] vor der Einschulung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, die Eltern beraten und ggf. Fördermaßnahmen für das Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht.“1

2021 hatte die Covid-19-Pandemie große Auswirkungen auf die sonst obligatorische Eingangsuntersuchung. Pandemiebedingt wurden damals die Schuleingangsuntersuchungen, die eigentlich ab Januar 2021 hätten stattfinden sollen, ausgesetzt. Erst Ab Mai 2021 konnten die Untersuchungen fortgesetzt werden, sodass die Stadt Braunschweig angab, bis zu den Einschulungsterminen nur rund die Hälfte der Kinder untersuchen zu können. Damals bestand die Möglichkeit, dass die Eltern ihre Kinder auf eine Warteliste für eine mögliche Untersuchung setzen lassen konnten.2

In einem Sachstandsbericht berichtete die Verwaltung im Februar 2022, dass laut einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Februar 2022 pandemiebedingt keine Pflicht mehr zur Eingangsuntersuchung bestand. Trotz dessen kündigte die Stadt an, zu versuchen, alle schulpflichtigen Kinder 2022 zu untersuchen.3

Die Nachteile einer fehlenden Schuleingangsuntersuchung können für einzelne Kinder gravierend sein, wenn Entwicklungsdefizite nicht erkannt werden und so den Kindern spezielle Förderangebote verwehrt bleiben. Besonders durch die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des Alltags ist die Entwicklung einiger Kinder nach wie vor eingeschränkt. Durch den Fachkräftemangel und insbesondere den Mangel an Ärzt*innen auch am Braunschweiger Gesundheitsamt bleibt zu befürchten, dass es auch künftig Schwierigkeiten bei der Durchführung der Untersuchungen auftreten könnte.

Daher fragen wir:

  1. An welchen Braunschweiger Schulen ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst/ Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig für die Schuleingangsuntersuchungen zuständig?
  2. Wie wird durch die Verwaltung sichergestellt, dass in diesem Jahr alle Kinder, die eingeschult werden, auch vorab eine Schuleingangsuntersuchung erhalten?
  3. Wie viele in der Stadt Braunschweig eingeschulte Kinder haben jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 vor Beginn des Schuljahres oder auch danach keine Schuleingangsuntersuchung erhalten?

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Anfrage der Fraktion BIBS im Rat der Stadt vom 05.01.2024 wird wie folgt Stellung genommen:

Zu Frage 1:

Der KJÄD ist für alle städtischen Grundschulen und Grundschulen in freien Trägerschaften zuständig.

Zu Frage 2:

Vor Beginn des Untersuchungsjahres findet ein Datenabgleich zwischen Einwohnermeldeamt und FB 40 statt. Die schulpflichtigen Kinder werden dem KJÄD gemeldet. Die SEU ist eine gesetzlich vorgeschriebene und verpflichtende Untersuchung.

Durch knappe personelle Ressourcen ist es in diesem Jahr nicht möglich, allen Vorschulkindern (Schulpflicht 2024) eine Schuleingangsuntersuchung anbieten zu können. Kinder mit bereits im Vorfeld bekannten wahrscheinlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf sollen nach Möglichkeit alle untersucht werden, unabhängig davon welche Schule sie besuchen werden.

Schon in den vergangenen Jahren waren die ohnehin knapp bemessenen ärztlichen Stellen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nicht durchgängig voll besetzt. Durch hohes persönliches Engagement, Erweiterung des Untersuchungszeitraumes sowie Hintenanstellen von Präventionsaufgaben und Informationsveranstaltungen konnte die Durchführung weitgehend aller Schuluntersuchungen bisher dennoch sichergestellt werden. Ausnahmen bildeten die von der Covid-19 Pandemie betroffenen Untersuchungsjahrgänge.

Zu Frage 3:

Ein Untersuchungsjahr orientiert sich am Schuljahr. Bis zum Sommer werden dem KJÄD schulpflichtige Kinder gemeldet und im darauffolgenden Sommer werden die Daten der Untersuchungen an das NLGA gemeldet. Es ist zu beachten, dass die unten aufgeführten gemeldeten Zahlen nicht bereinigt sind.

Die gemeldeten Kinder variieren durch Zu- und Wegzüge. In den Zahlen der Untersuchungen sind Zweituntersuchungen, Verschiebung von Flexi-Kindern und Kannkinder enthalten. Die tatsächlich eingeschulten Kinder werden im Gesundheitsamt nicht erfasst.

Im Schuljahr 2019/2020 (Einschulung 2020) wurden 1900 Kinder gemeldet und 1759 Kinder untersucht.
Im Schuljahr 2020/2021 (Einschulung 2021) wurden 2113 Kinder gemeldet und 1043 Kinder untersucht.
Im Schuljahr 2021/2022 (Einschulung 2022) wurden 2130 Kinder gemeldet und 2318 Kinder untersucht.
Im Schuljahr 2022/2023 (Einschulung 2023) wurden 2068 Kinder gemeldet und 2162 Kinder untersucht.

 Anmerkung: 

Es steht die Frage im Raum, wie bei Kindern, die nicht in einem Kindergarten sind, bereits im Vorfeld ein wahrscheinlicher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf wahrgenommen werden kann, damit diese Kinder prioritär untersucht werden können. 

Weiterhin wurde der Wert der übersandten Zahlen etwas erschüttert, da in den übermittelten Untersuchungszahlen unter anderem auch Zweituntersuchungen mitgezählt werden und somit die absolute Zahl der untersuchten Kinder nicht durch diese Zahlen festgestellt werden kann.

Die Verwaltung versucht differenzierte Werte zu ermitteln.