Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Eltern in diesem neuen Gremium.
Musterschreiben
Dokumente
- Leitfaden des Landeselternrats
- Faltblatt des Kultusministeriums
- Schulgesetz (siehe § 38)
- Haftungsfragen
- Der Schulvorstand in der Eigenverantwortlichen Schule (Hans Jürgen Vogel)
- Aufgabenteilung von Konferenzen und Schulvorstand (Hans-Jürgen Vogel)
- Ausbildung von Elternvertretern für die Arbeit im Schulvorstand
Die Entscheidungsbefugnisse der Schulen werden mit dem Erlass zur Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen erweitert. Dabei entscheidet die Schule, ob und in welchem Umfang sie die Entscheidungsspielräume nutzt oder die Bezugserlasse weiterhin vollständig anwendet. Will sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die ihr eingeräumten Entscheidungsspielräume ganz oder teilweise zu nutzen, dann treten schuleigene Regelungen an die Stelle bisheriger Erlassregelungen.
Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume trifft nach § 38 a Abs. 3 Nr. 1 NSchG der Schulvorstand. Die Ausgestaltung der Regelungsgegenstände der eingeräumten Entscheidungsspielräume fällt dann je nach Regelungsgegenstand in die nach §§ 32 ff. NSchG geregelten Entscheidungszuständigkeiten (Lehrkraft, Gesamtkonferenz, Schulvorstand, Teilkonferenz, Schulleiterin oder Schulleiter).
Erlasse mit Entscheidungsspielräumen
- Die Arbeit in der Grundschule
- Die Arbeit in der Hauptschule
- Die Arbeit in der Realschule
- Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
- Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule
- Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule
- Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen
- Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule
- Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen
- Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
- Grundsätze zum Schulsport
- Unterrichtsorganisation
- Schulfahrten
- Durchführung von Dienstbesprechungen und Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule
- Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher oder pädagogischer Aufgaben an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
- Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
- Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
- Einführung des Curriculums „Mobilität“ in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
- Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen
- Fitnesslandkarte
Folgende Erlasse werden aufgehoben:




