Die Entscheidungsbefugnisse der eigenverantwortlichen Schulen sollen ab 1. August 2007 erweitert. Dabei entscheidet die Schule, ob sie die Entscheidungsspielräume nutzt oder die Bezugserlasse weiterhin voll-
ständig anwendet. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume trifft der Schulvorstand.
Der Erlassentwurf zum Download
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