Stadtelternrat Braunschweig

 
  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Home

Einschränkung des Elternwillens durch die Hintertür

E-Mail Drucken
Landtagsanfrage: Unterschiedliches Vorgehen bei Sitzenbleiben nach Klasse 6.
Die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler an Realschulen und Gymnasien, die diese Schulform ohne eine entsprechende Empfehlung besuchen, nach Klasse 6 abzuschulen, schränkt nach Meinung der Landtagsgrünen den freien Elternwillen durch die Hintertür ein.  "Wenn ein Kind mit Realschulempfehlung auf ein Gymnasium geht und in der 6. Klasse sitzen bleibt, kann es gleich wieder abgeschult werden. Dagegen können Kinder mit entsprechender Schullaufbahnempfehlung die 6. Klasse auf jeden Fall zweimal machen. Das ist eine massive Ungleichbehandlung", sagte Ina Korter, schulpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion. 

Mit einer Anfrage an die Landesregierung will die Grünen-Abgeordnete nun wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler aufgrund des § 59 Abs. 4, Satz 4 abgeschult wurden. Auch soll in Erfahrung gebracht werden, ob es überhaupt einen so großen Leistungsunterschied zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Empfehlung gibt, der eine derartige Ungleichbehandlung rechtfertig. "Die ohnehin oft fragwürdigen Empfehlungen dürfen nicht als Grundlage für Abschulungen dienen", so Korter.  Falls sich die Befürchtung vieler Eltern bestätigen sollte, dass aufgrund von Raummangel und zu großer Klassen die Abschulungsregelung zu restriktiv angewandt wird, müsse über eine Änderung des Schulgesetzes die Ungleichbehandlung beendet und der Elternwillen uneingeschränkt zur Geltung gebracht werden.

Quelle:
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im nds. Landtag
Pressemitteilung, 26.03.2008
Anfrage als PDF-Datei: http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/cms/default/dokbin/226/226096.pdf

 

 



 

Suche

Termine

Newsletter

Registrierte Benutzer