Nach dem „Niedersächsischen Aktionsplans zum Abitur nach 12 Schuljahren" soll die Schülerpflichtstundenzahl in den Schuljahrgängen 5 bis 9 des Gymnasiums ab dem 1.8.2008 aufsteigend in der Weise neu verteilt werden, „dass in diesen Schuljahrgängen die wöchentliche Schülerpflichtstundenzahl 32 Stunden nicht überschreitet". Mit dem Erlassentwurf vom 6.1.2009 hat das Kultusministerium das hierzu notwendige Anhörungsverfahren eröffnet.
Nach der beabsichtigten Neuverteilung ergeben sich für die Schuljahrgänge 6 bis 9 jeweils 32 Pflichtstunden in der Woche. Im 5. und 10. Jahrgang bleibt es bei den bisher gültigen 30 bzw. 34 Pflichtstunden je Woche. Auf Grund der gebotenen Durchlässigkeit unter den Schulen der verschiedenen Schulformen sind in den Schuljahrgängen 5 und 6 die Kernfächer Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik von der Umverteilung ausgenommen worden. Schulen die Profilunterricht anbieten, müssen diesen zukünftig zu Gunsten der Naturwissenschaften kürzen. Die Summen der Fachstunden, die am Ende des 10. Schuljahrgangs nachzuweisen sind, bleiben erhalten.
Der Erlass soll am 1.8.2009 in Kraft treten. Er gilt dann erstmals für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2009/10 in den 6. Schuljahrgang ein- oder zurücktreten. Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2009/10 in den 6. Schuljahrgang eingetreten sind und diesen im Schuljahr 2009/10 nicht wiederholen, bleibt die bisherige Stundentafel gültig.




