Was soll erfragt werden? Die Stadt Braunschweig ist u. a. Träger der allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich I. Hierzu gehören die Hauptschulen, die Realschulen, die Gymnasien, die Förderschulen und die Integrierten Gesamtschulen (IGS) im Stadtgebiet.
Nach der Änderung des Nds. Schulgesetzes zum 1. August 2008 ist die Errichtung neuer Gesamtschulen möglich. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über den Bedarf an dieser Schulform hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig die Verwaltung beauftragt, eine Elternbefragung durchzuführen, ob ein Interesse an der Errichtung einer weiteren IGS in Braunschweig besteht.
Was ist eine Integrierte Gesamtschule?
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern und am gemeinsamen Schulleben teilnehmen.
Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf mindestens zwei Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab
9. Schuljahrgang durchgeführt. Ein Wechsel der Kurse ist abhängig von der Leistungsentwicklung möglich.
Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene lehrplanmäßige Vorgaben bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium.
Eine Entscheidung über das pädagogische Konzept trifft die Schule im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbst.
Die IGS wird mindestens fünfzügig geführt.
Welche Klassenverbände umfasst die Integrierte Gesamtschule?
Eine 4. IGS in Braunschweig würde mit den Klassen 5 bis 13 eingerichtet werden.
Welche Abschlüsse sind möglich?
An der IGS sind alle Abschlüsse möglich, die auch an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium erworben werden können. Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen können nach Abschluss der 9. Klasse den Hauptschulabschluss ebenso erwerben, wie nach Abschluss der 10. Klasse den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss - oder den Erweiterten Sekundarabschluss I, der dann zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt sowie das Ablegen des Abiturs.
Wann würde eine Integrierte Gesamtschule errichtet und mit welchen Jahrgängen würde sie beginnen?
Für die Unterbringung einer 4. IGS wird ein vorhandener Schulstandort ausgewählt werden, in dem bisher eine oder mehrere weiterführende Schulen untergebracht sind. Um die 4. IGS an diesem Standort unterbringen zu können, müsste bzw. müssten diese dann jahrgangsweise auslaufen. Nach Abschluss der Bedürfnisprüfung, zu der in erster Linie das Ergebnis dieser Befragung zählt, und den Beschlussfassungen in den politischen Gremien zur Errichtung einer 4. IGS sowie zu einer jahrgangsweisen Aufhebung einer oder mehrerer davon betroffener weiterführender Schulen würde bei der Landesschulbehörde die Errichtung der
4. IGS zum 1. August 2009 beantragt. Sie würde mit dem Jahrgang 5 aufsteigend beginnen.
Was passiert mit den anderen Schulformen und den Schülerinnen und Schülern an dem Schulstandort, an dem die 4. IGS errichtet würde?
Die betroffene Schule bzw. die betroffenen Schulen würden jahrgangsweise auslaufen. Das bedeutet, dass die bestehenden Klassen in der Schule bzw. den Schulen weiterbeschult werden, bis der letzte Jahrgang den Abschluss erreicht hat. Neue Klassenverbände werden in den bestehenden Schulen nicht mehr eingerichtet.
Die Schülerinnen und Schüler können die jeweils angestrebten Abschlüsse erwerben, ohne die Schule wechseln zu müssen.
Was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, die keine IGS besuchen möchten?
Sie haben das Recht, jede andere Schule in Braunschweig besuchen zu können, die den gewünschten Bildungsgang anbietet. In der Stadt Braunschweig ist für die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt, der das Stadtgebiet umfasst. Somit haben sie die Möglichkeit, zwischen einem Schulbesuch der im Stadtgebiet eingerichteten Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien zu wählen, soweit die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule ausreichend ist.
Können alle Schülerinnen und Schüler an den Integrierten Gesamtschulen aufgenommen werden?
In Braunschweig gibt es mit der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, Alsterplatz 1, der IGS Franzsches Feld, Grünewaldstraße 12 und der IGS Querum, Essener Straße 85, bereits drei Integrierte Gesamtschulen. An diesen drei Gesamtschulen stehen für eine Anmeldung im Jahrgang 5 durchschnittlich 370 Schulplätze zur Verfügung. In den vergangenen Schuljahren sind an den drei Schulen im Durchschnitt 685 Anmeldungen eingegangen. Dieses entspricht einer durchschnittlichen Aufnahmequote von lediglich 54 %. Um mehr Schulplätze an Integrierten Gesamtschulen anbieten zu können, ist beabsichtigt, eine 4. IGS einzurichten. Die Kapazität dieser Schule würde auf fünf Klassen pro Anmeldejahrgang beschränkt werden. Damit stünden dann maximal 150 Schulplätze im Jahrgang 5 der Integrierten Gesamtschulen zusätzlich zur Verfügung. Ziel dieser Befragung ist es, das Bedürfnis für diese Ausweitung zu ermitteln.
Was passiert, wenn weniger Plätze an den Integrierten Gesamtschulen vorhanden sind als es Anmeldungen gibt?
In diesem Fall ist für die Gesamtschulstandorte, an denen die Nachfrage die Anzahl der vorhandenen Schulplätze übersteigt, ein Losverfahren vorgeschrieben. Sollte es Gesamtschulstandorte geben, an denen freie Schulplätze vorhanden sind, könnten Schülerinnen und Schüler, die im Losverfahren an einer anderen Gesamtschulen keinen Schulplatz erhalten haben, an die Schule mit freien Plätzen verwiesen werden. Dort ist ggf. ebenfalls ein Losverfahren durchzuführen, wenn mehr Anmeldungen als Plätze zur Verfügung stehen. Für die Schülerinnen und Schüler, die danach nicht aufgenommen werden können, kommt dann nur der Besuch einer Hauptschule, Realschule oder eines Gymnasiums im Stadtgebiet in Betracht.
Würde eine Gesamtschule als Ganztagsschule geführt?
Da inzwischen immer mehr Schulen der Stadt Braunschweig als Ganztagsschulen geführt werden, insbesondere die bereits bestehenden IGS, ist geplant, die Anerkennung der 4. IGS als Ganztagsschule zu beantragen. Die Entscheidung hierüber trifft das Nds. Kultusministerium auf Antrag der Schule oder des Schulträgers.
Wenn ich mich/wir uns für eine Gesamtschule aussprechen, bin ich/sind wir dann verpflichtet mein/unser Kind dort anzumelden?
Nein! Es geht im Rahmen der Umfrage darum, das grundsätzliche Interesse an der Errichtung einer 4. IGS zu erfragen, um den Bedarf und die Auswirkungen auf andere Schulen und Schulformen festzustellen und eine gute Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung des Elternwunsches zu haben. Sie haben selbstverständlich das Recht ihr Kind hinterher auf eine andere als in der Befragung angegebene Schulform zu schicken.
Was passiert mit meinen/unseren Daten?
Alle erhobenen Daten dienen ausschließlich der Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer 4. IGS in Braunschweig! Die in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nach der Auswertung der Bögen vernichtet.
Kann ich mich/können wir uns über die Errichtung von Gesamtschulen und die Auswirkungen informieren?
Es sind zwei Informationsveranstaltungen geplant, an denen ein Schulleiter einer bestehenden Integrierten Gesamtschule und Vertreter der Stadt Braunschweig teilnehmen werden. Diese werden stattfinden am
Mittwoch, 3. Dezember 2008, 19:00 Uhr,
Aula des Gymnasiums Hoffmann-von-Fallersleben-Schule, Sackring 19
Montag, 8. Dezember 2008, 19:00 Uhr,
Aula des Gymnasiums Neue Oberschule, Beethovenstraße 57.
Zu diesen Veranstaltungen sind alle interessierten Eltern herzlich eingeladen.
Wann und wo soll der Erfassungsbogen abgegeben werden?
Der Erfassungsbogen soll spätestens bis zum
18. Dezember 2008
bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer der Grundschule abgegeben werden. Um aussagekräftige Ergebnisse erarbeiten zu können, die den Elternwunsch deutlich widerspiegeln, ist eine große Beteiligung an dieser Umfrage wünschenswert. Der Erfassungsbogen sollte daher unbedingt ausgefüllt zurückgegeben werden.
In der IGS werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Schulformen gemeinsam unterrichtet.



