Bereits im April 2007 hat die Landesschulbehörde eine Anweisung zur Teilnahme von SchülerInnen an Demonstrationen während der Schulzeit gegeben. Diese Anweisung wird von Schulleitern als Grund für ihre Ablehnung einer Teilnahme an der Schülerdemo am 12. November genannt. Es wird behauptet, dass in diesem Schreiben die Rechtslage zur Teilnahme eindeutig geregelt sei, und die Schulleitungen keinen weiteren Entscheidungsspielraum hätten. Erst durch den vollständigen Text können auch Eltern und SchülerInnen diese Aussage bewerten. Die von Schulleiter abgeleitete eindeutige Rechtslage ist diesem Schreiben allerdings nicht zu entnehmen.
Für ein sachlich fundiertes Gespräch mit den Schulleitungen stellen wir das Schreiben der Landesschulbehörde hier als PDF-Datei zum Download bereit,
2003 hat Prof Herrmann Avenarius vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung in der Frankfurter Rundschau eine Bewertung von Schülerteilnahme an Demonstrationen während der Schulzeit gegeben. Wenn das Demonstrationsthema seinerzeit nicht Bildung, sondern der Irak Krieg war, sind die Aussagen aber durchaus übertragbar. Den Zeitungsartikel stellen wir hier ebenfalls als PDF-Datei zum Download bereit.




